Teilnehmerkreis
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. § 57 Absatz 1 und 2 SGB III sowie § 59 SGB III gelten entsprechend; § 59 Absatz 2 SGB III gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase.
Inhalte und Ziele
Obligatorisch ausbildungsbegleitende Phase: während der gesamten Ausbildung können Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der AsA unterstützt werden. (fakultativ vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase) bis zu 6 Monate. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung.
Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Betriebe, die einen förderungsbedürftigen jungen Menschen betrieblich ausbilden möchten, können zur Aufnahme der Berufsausbildung in der ausbildungsvorbereitenden Phase unterstützt werden.
Zuständige Institution
Die Beratung und Entscheidung über die Teilnahme an dieser Maßnahme obliegt ausschließlich der zuständigen Vermittlungsfachkraft der Bundesgentur für Arbeit oder des Jobcenters je nach Zuständigkeit.
Kontakt & nähere Informationen